Grundlagen
Das THW ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI).
Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des THW ist das Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz - THWG). Darin ist geregelt, wann das THW eingesetzt werden darf, nämlich insbesondere
- im Rahmen des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG)
- im Ausland im Auftrag der Bundesregierung
- auf Anforderung der zuständigen Stelle bei der Bekämpfung von Katastrophen, Notständen und Unglücksfällen (weitere Informationen zur Anforderung finden sie hier).
Für externe Belange ist außerdem vor allem die THW-Abrechnungsverordnung (THW-AbrV) von Belang, die die Kostenerstattung bei Einsätzen regelt.
Nach innen wird das THW-Gesetz wird durch eine große Zahl interner Vorschriften konkretisiert. Dazu gehören Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Dienstvorschriften, Dienstvereinbarungen, Erlasse des BMI und anderer Dienststellen, Rundverfügungen und einiges mehr. Von besonderer Relevanz sind die THW-Mitwirkungsverordnung (THW-MitwV, 2014) und die dazugehörigen Richtlinien, die THW-Mitwirkungsrichtlinie (THW-MitwRili, 2014) und die THW-Mitgestaltungsrichtlinie (2016).
Im Straßenverkehr
Ist das THW im Einsatz, so hat es die gleichen Sonderrechte (nach §35 StVO) wie andere Hilfeleistungsorganisationen (Feuerwehr, Rettungsdienst) oder die Polizei, "soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist".
Die Einsatzfahrzeuge des THW sind außerdem mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn ausgestattet. Sie werden eingeschaltet, wenn "höchste Eile geboten ist" (§38 StVO). Dann müssen alle anderen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn schaffen.