Unterstützung durch Arbeitgeber
"Unglücke warten nicht auf den Feierabend" sagt sich leicht, ist aber manchmal schwierig zu berücksichtigen. Die THW-Helferinnen und Helfer sind immer bereit zu helfen, aber sie benötigen auch die Unterstützung der Arbeitgeber und Unternehmen, wenn ein THW-Einsatz es notwendig macht, den Ausbildungs- oder Arbeitsplatz ungeplant zu verlassen.
Der Verdienstausfall wird den Arbeitgebern zwar erstattet, aber natürlich kann das plötzliche Fehlen einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters für den laufenden Betrieb eine Belastung sein. Deshalb versuchen alle Beteiligten, diese Belastung so gering wie möglich zu halten und ein notwendiges Fehlen am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz vorher abzusprechen. Aber manchmal muss eben schnell gehandelt werden, und dann bitten wir Sie als Arbeitgeber: Unterstützen Sie uns bei der ehrenamtlichen Hilfeleistung!
Für Unternehmen hat es mittelfristig auch klare Vorteile, THW-Helferinnnen und -Helfer zu beschäftigen. Denn die sind nicht nur nette Menschen, die anderen helfen wollen, sondern sie erwerben in ihrer Freizeit Kompetenzen, die jedes Unternehmen gut gebrauchen kann: Teamfähigkeit, Lösungsorientierung und Eigenmotivation gehören dazu.
Sowohl der Erstattungsanspruch des Verdienstausfalls für den Arbeitgeber als auch die soziale Sicherung der THW-Helfer sind übrigens in §3 THWG gesetzlich geregelt.