Ortsjugendbeauftragter

Der Ortsjugendbeauftragte (JB) ist für die Jugendarbeit des Ortsverbandes zuständig.

Der Ortsjugendbeauftragte betreut die Junghelfer in allen Angelegenheiten und bildet sie (unter besonderer Rücksichtname der Unfallverhütungsvorschriften) entsprechend den Aufgaben des THW aus. Dabei wird er durch Helfer des Ortsverbandes unterstützt, bei der externen Jugendarbeit arbeitet er mit dem Öffentlichkeitsbeauftragten zusammen.

Der Ortsjugendbeauftragte ist also zugleich Betreuer, Ausbilder und Motivator – dabei muss er immer als "gutes" Vorbild agieren.

Der Ortsjugendbeauftragte ist Ansprechpartner des Ortsverbandes für den Bundesverband der THW-Jugendgruppen, den "THW-Jugend e.V.". In der Jugendabteilung des örtlichen Fördervereins ist der Ortsjugendbeauftragte satzungsmäßiges Vorstandsmitglied.

Erreicht die Jugendgruppe eines Ortsverbandes eine Gesamtstärke von zwölf Junghelfern, kann ein zweiter Ortsjugendbeauftragter berufen werden. Er nimmt die gleichen Aufgaben wie sein "Kollege" wahr und ist voll in den Ortsverbands-Stab eingegliedert. Es spielt dabei keine Rolle, ob beide Jugendbetreuer jeweils eine eigene Jugendgruppe führen, oder sich die Arbeit mit einer großen Gruppe teilen.

(Die frühere Bezeichnung "Jugendbetreuer" ist mit dem Inkrafttreten der THW-Mitgestaltungsrichtlinie 2016 entfallen.)

Unser JB