Ortsbeauftragter ("OB")

Der Ortsbeauftragte leitet seinen OV in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft der Einheiten seines Ortsverbandes.

Im Rahmen seiner Tätigkeit ist der OB für folgende Bereiche verantwortlich:

  • Der OB ist dem Landesbeauftragten gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines OV verantwortlich.
  • Er veranlasst und überwacht erforderliche Maßnahmen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Einsätzen seines OV und kooperiert mit der zuständigen GSt und den OV des GFB.
  • Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten LuK unterstellt.
  • Der OB ist für den Ausbildungsstand seiner Helfer verantwortlich.
  • Der OB stellt durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines OV jederzeit sicher. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.
  • Zusammenarbeit und Kontaktpflege mit anderen Organisationen, Behörden und sonstigen Stellen.
  • Aufstellung einer finanziellen Jahresplanung des OV.
  • Mitwirkung bei der Bewirtschaftung der Jahresbeträge des Ortsverbandes.
  • Nachweis des Material- und Helferbestandes für den OV.
  • Mitwirkung bei Beschaffungen sowie bei Unterkunftsangelegenheiten.
  • Erteilung von Fahraufträgen gem. Fahrzeug Dienstanweisung.
  • Mitwirkung bei der Bearbeitung von Schadensangelegenheiten und Unfällen.
  • Helferangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Aufnahme von Helfern/-innen.
  • Weitergabe von Verpflichtungserklärungen bezüglich Freistellung vom Wehrdienst an die zuständige Stelle.
  • Überprüfung / Überwachung der Helferdienstbeteiligung und Pflichterfüllung.
  • Einleitung von Ausschlussverfahren wegen schuldhafter Dienstpflichtverletzung gemäß THW-Helferrechtsgesetz.
  • Einleitung der Helfersprecherwahl.
  • vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Helfersprecher.
  • Anträge für Ehrungen und Auszeichnungen.
  • Organisation und Förderung der Jugendarbeit und Jugendförderung.
  • Organisation und Förderung der Helferbetreuung und Kameradschaftspflege.
  • Organisation der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit des OV, Kontaktpflege mit den Medien.
  • Der OB entscheidet bei Ersatzbeschaffungen auf Grundlage von AN und STAN bis zu den in der „Regelung über die Jahresbeträge und die Selbstbewirtschaftung“ festgelegten Beträgen eigenständig. Darüber hinaus gehende Fälle beantragt er bei der GSt.

Unser Ortsbeauftragter

Ortsbeauftragter (OB) des THW-Ortsverbandes Preetz ist Volker Sajak.