Ortsausschuss
Die Mitglieder des Ortsausschusses beraten den Ortsbeauftragten bei grundsätzlichen Angelegenheiten. Diese Funktion ist in §7 der THW-Mitwirkungsverordnung und in §§11-13 der THW-Mitgestaltungsrichtlinie festgelegt.
Dem Ortsausschuss gehören an:
- der/die Ortsbeauftragte als Vorsitzende,
- die Fachberater und Mitglieder des Ortsverbands-Stabes (stellvertretende Ortsbeauftragte, Ausbildungsbeauftragte, Schrirmeister, Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit, Ortsjugendbeauftragte und Verwaltungsbeauftragte)
- die Einheitsführungen,
- die Helfersprecher und Stellvertreter.
Außerdem sollten die Jugendsprecher bzw. Ortsjugendleiter und die Vorsitzenden der örtlichen Helfervereinigung regelmäßig als Gäste eingeladen werden. Der Ortsausschuss soll mindestens halbjährlich beraten.