Ortsausschuss

Die Mitglieder des Ortsausschusses beraten den Ortsbeauftragten bei grundsätzlichen Angelegenheiten. Diese Funktion ist in §7 der THW-Mitwirkungsverordnung und in §§11-13 der THW-Mitgestaltungsrichtlinie festgelegt.

Dem Ortsausschuss gehören an:

Außerdem sollten die Jugendsprecher bzw. Ortsjugendleiter und die Vorsitzenden der örtlichen Helfervereinigung regelmäßig als Gäste eingeladen werden. Der Ortsausschuss soll mindestens halbjährlich beraten.