Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Fördervereins des THW in Preetz e.V. am 22.07.2014
TOP 1: Feststellung des Stimmrechts und der Beschlussfähigkeit
Jesko Jachens begrüßt die anwesenden 18 stimmberechtigten Mitglieder und Gäste. Anhand der Anwesenheitsliste stellt er anschließend die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung fest.
Die Einladung wurde den Mitgliedern entsprechend der Satzung fristgerecht zugestellt. Beim Vorstand gingen bis zur gesetzten Frist am 21.07.2014 keine schriftlichen Anträge ein.
TOP 2: Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 25.02.2014
Zu dem Protokoll der letzten Mitgliederversammlung wurden keine Fragen gestellt, der Antrag auf Genehmigung wird mit 18 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltung angenommen.
TOP 3: Neufassung der Satzung
Den Anwesenden wurde der Hintergrund für die erforderliche Satzungsänderung durch Jesko Jachens erläutert. Da die Ortsjugend über die Bundesjugend öffentliche Gelder erhält, benötigt diese aus haushaltsrechtlichen Gründen den Nachweis der Gemeinnützigkeit. Dieses kann auf verschiedene Weise erfolgen. Die Ortsjugend könnte als Verein gegründet werden und beantragt dann die Anerkennung als gemeinnütziger Verein. Es müssten dort alle erforderlichen Vorstandsgremien gebildet und besetzt werden. Dieses bedeutet einen hohen organisatorischen und zeitlichen Aufwand. Eine andere Möglichkeit ist die Gründung einer Ortsjugendabteilung innerhalb des Fördervereins. Dieser übernimmt dann als gemeinnützig anerkannter Verein die Verwaltung der Fördergelder von der Bundesjugend. Es müssten alle Mitglieder der Ortsjugend zeitgleich auch Mitglieder des Fördervereins werden. Der Jahresbeitrag von 35€ wird komplett zur Finanzierung der Teilnahme an den Jugendlagern verwendet. Somit hält sich die finanzielle Belastung der Junghelfer in Grenzen.
Der Vorstand hat sich für diesen Weg entschieden, da dieser am einfachsten umzusetzen ist. Für die Aufnahme der Ortsjugend in den Förderverein wird eine Satzungsänderung notwendig. Die erforderliche Änderung erfolgte auf Grundlage einer Mustersatzung der Bundesjugend. Diese wurde in die bestehende Satzung eingepflegt und der so entstandene Entwurf wurde mit der Bundesjugend nochmals abgestimmt. Obwohl der Entwurf einige Abweichungen zur Mustersatzung enthielt, wurde dieser so durch die Bundesjugend anerkannt.
Der Satzungsentwurf wurde den Anwesenden vorgestellt und folgende Fragen wurden beantwortet:
Zum Artikel 10.3 :
Die Formulierung bedeutet, dass auch die minderjährigen Mitglieder der Jugendabteilung bei einer Abstimmung zu Anträgen gleichberechtigt stimmberechtigt sind. Dieses ist von der Bundesjugend so gewünscht und ein anders lautender Artikel würde nicht anerkannt werden. Aus Sicht des Vorstandes sollten sich die Auswirkungen bei Abstimmungen zu eingebrachten Anträgen, bei einer ausgewogenen Zusammensetzung der Mitgliederversammlung, eigentlich in Grenzen halten.
Zum Artikel 10.4 :
Damit die Versammlung zukünftig beschlussfähig ist, müssen 20% der Mitglieder anwesend sein. Die Basis für die Ermittlung bildet die Mitgliederzahl zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung. Die Beschlussfähigkeit wird dann am Anfang der Versammlung festgestellt. Ist diese nicht gegeben, können zukünftig keine Beschlüsse herbeigeführt werden.
Zum Artikel 11 :
Im Artikel 11 ist keine Altersuntergrenze für die Mitglieder des Vorstandes aufgeführt. Da es sich aber um einen geschäftsführenden Vorstand handelt, kann dieses Funktion nur durch volljährige Personen ausgeübt werden.
Nach erfolgter Aussprache wurde über vorliegende Satzung abgestimmt.
Sie wurde mit 14 Ja -Stimmen, 4 Enthaltungen und 0 Gegenstimmen durch die Mitglieder angenommen.
Die Satzung wird den zuständigen Behörden vorab zur Prüfung vorgelegt und anschließend eingetragen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Anschaffung eines Bootes inkl. Trailer
Den Anwesenden wurde der aktuelle Sachstand über die Beschaffung eines neuen Bootes als Ersatz für das MZB Schwalbe vorgestellt. Es besteht ein Angebot über ein gebrauchtes Boot ohne Motor incl. Bootstrailer.
Bei dem Boot handelt es sich um das Vorgängermodel des derzeit favorisierten Bootes aus der Spendenaktion. Es war bei einem süddeutschen Tauchunternehmen im Einsatz und ist mit umfangreichem Zubehör ausgestattet. Die Farbe des Rumpfes ist allerdings rot. Da eine Übernahme durch das THW nicht ausgeschlossen werden kann, wurde bereits nachgefragt, ob diese falsche Farbe eine Rolle spielt. Nach Aussage der Geschäftsstelle spielt es bei einer Beschaffung eines gebrauchten Bootes erstmal keine Rolle.
Was den Transport des Bootes durch die Fahrzeuge betrifft, so dürften sich keine großen Veränderungen ergeben. Ebenso sollte das Slippen des Bootes in der bisherigen Form ohne Probleme möglich sein. Auch die Ausstattung der Taucher wie z.B. die Bergeschleppe lassen sich mit dem Boot weiter nutzen.
Aufgrund der großen Entfernung zum Verkäufer lagen dem Vorstand bisher nur Bilder vor. Diese wurden den Anwesenden gezeigt. Fragen zum Zustand des Trailers konnten daher nicht beantwortet werden. Dieser hat noch ein Jahr TÜV und war bisher nur im Süßwasser im Einsatz. Eine Begutachtung erfolgt bei der Übergabe des Bootes.
Der Kaufpreis für das Boot mit Trailer beträgt 11.700€. Die Finanzierung wurde durch Jesko Jachens vorgestellt. Für die Beschaffung werden die Rücklagen Boot und Taucher aufgelöst. Da die Mittel aus dem Kassenbestand und den zweckgebundenen Mitteln nicht ganz reichen, wird zusätzlich ein zinsfreies Darlehen in Anspruch genommen.
Die Übernahme des Bootes könnte am 16. August in Frankfurt erfolgen. Anschließend wird zeitnahe die Umrüstung des Motors angestrebt, so dass die Einsatzbereitschaft des Bootes schnell gewährleistet ist.
Nach erfolgter Aussprache wurde über die vorliegende Beschlussvorlage abgestimmt. Sie wurde mit 12 Ja -Stimmen, 3 Enthaltungen und 0 Gegenstimmen durch die Mitglieder angenommen.
Drei Mitglieder hatten die Versammlung zum Zeitpunkt der Abstimmung bereits verlassen.
Somit wurde der Kauf des Bootes durch die Mitgliederversammlung beschlossen und der Vorstand wird die weiteren Schritte einleiten.
TOP 5: Verschiedenes
Der 1. Vorsitzende Daniel Schilling hat dem Vorstand mitgeteilt, dass er aus zeitlichen Gründen zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung von seinem Amt zurücktreten wird . Somit steht dann im kommenden Jahr die Neuwahl des 1. Vorsitzenden an.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Jesko Jachens die Versammlung um 20:31 Uhr.
Versammlungsleiter: Jesko Jachens
Protokollführer: Gunnar Bandholz Preetz, 22.07.2014