Für Anforderer

Anforderer des THW können Sie werden, wenn in Ihrem Zuständigkeitsbereich nach einem Schadensereignis eine Gefahrenquelle zu beseitigen ist und Ihre eigenen Kräfte wegen Art oder Umfang der Aufgaben Unterstützung benötigen. Das THW unterhält für eine Vielzahl von Schadensfällen spezialisierte Einheiten, die auch überörtlich oder sogar überregional für Sie bereitstehen.

Der Weg der Anforderung ist denkbar einfach: Wenn es schnell gehen muss, alarmieren Sie den nächstgelegenen THW-Ortsverband über die zuständige Feuerwehr-Leitstelle und sagen, wobei Hilfe benötigt wird. Wir schicken dann aus dem "Technik-Baukasten" THW die erforderlichen Einsatzkräfte.

Die Kosten des Einsatzes rechnen wir selbst mit dem Nutznießer der Leistung oder dem Verursacher ab. Erfolgt eine THW-Anforderung im Zusammenhang mit Pflichtaufgaben der Feuerwehr, ist ein Kostenverzicht möglich.

Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten des THW

Aufgrund der vielseitigen Verwendungsbreite ist eine umfassende Einzeldarstellung aller Einsatzmöglichkeiten des THW in diesem Rahmen nicht möglich. In Beispielen werden daher nur einzelne Einsatzmöglichkeiten bei verschiedenen Schadensursachen aufgezeigt. Pflichtaufgaben von Feuerwehr oder Rettungsdienst gemäß den landesgesetzlichen Regelungen werden nicht berührt, das THW wird hier unterstützend im Rahmen der Amtshilfe tätig.


Bei Unglücksfällen

  • Bereitstellung von Einsatzkräften zur Unterstützung zuständiger Behörden und Organisationen
  • Bereitstellung von Transportkapazitäten
  • Ausleuchten von Schadensstellen
  • Mitwirkung im Führungs- und Leitungsbetrieb bei Großeinsätzen
  • Aufbau und Betrieb von Fernsprech- und Funkeinrichtungen, -> FGr Führung/Kommunikation ist in Lübeck stationiert
  • Versorgungsmaßnahmen (z.B. Verpflegung, Betriebsstoffe, Fahrzeug- und Geräteinstandsetzung).


Bei Unfällen im Personen und Güterverkehr

  • Befreien eingeklemmter Personen
  • Beseitigen oder Eindämmen akuter Gefahren
  • Sichern und Abtransport gefährlicher, verderblicher oder eiliger Güter
  • Bergung von Sachwerten
  • Sicherung der Verkehrswege
  • Beseitigung von Verkehrshindernissen; Bergung havarierter Verkehrsmittel
  • Umweltmaßnahmen.


Bei Bränden

  • Mitwirkung bei der Personenrettung und -bergung aus Höhen und Tiefen
  • Mithilfe bei Evakuierungsmaßnahmen
  • Bergung von Tieren und Sachwerten
  • Sichern oder Niederlegen von einsturzgefährdeten Gebäuden oder Gebäudeteilen
  • Räumen von Brandschutt usw.
  • Beseitigung von Tierkadavern
  • Einrichtung von Wasserentnahmestellen an Oberflächengewässern
  • Schmutzwasserförderung
  • Anlegen von Brandschneisen bei Flächenbränden.


Bei beschädigten oder zerstörten Gebäuden

  • Orten von verschütteten Personen durch elektronische Ortungsgeräte, -> FGr Ortung ist in Kiel stationiert
  • Retten und Bergen Verschütteter aus Gefahrenlagen (auch aus Höhen und Tiefen)
  • Sichern und Niederlegen einsturzgefährdeter Gebäude/ -teile.
  • Beseitigen bzw. Räumen von Trümmern.


Bei Wassergefahren

  • Mitwirkung bei der Rettung bzw. Bergung von Menschen, Tieren und Sachwerten aus Wassergefahren
  • verschiedenste Transportaufgaben auf dem Wasser mit Booten, Pontons und Fähren, -> FGr Wassergefahren sind in Plön, Kiel, Eckernförde und Ratzeburg stationiert
  • Herstellen behelfsmäßiger Übergänge (Brücken, Stege)
  • Bau von Uferbefestigungen
  • Mitwirkung bei Hochwasserschutzmaßnahmen
  • Bau von Anlegestellen
  • Aufbrechen von Eis, Beseitigung von Treibeis
  • Bergung, Beseitigung oder Sprengung von Treibgut
  • Notbeleuchtung von Einsatzstellen
  • Pumparbeiten
  • Aufräum- und Reinigungsarbeiten nach Hochwasser.