Grundlagen

Das THW ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI).

Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des THW ist das Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz - THWG). Darin ist geregelt, wann das THW eingesetzt werden darf, nämlich insbesondere

Für externe Belange ist außerdem vor allem die THW-Abrechnungsverordnung (THW-AbrV) von Belang, die die Kostenerstattung bei Einsätzen regelt.

Nach innen wird das THW-Gesetz wird durch eine große Zahl interner Vorschriften konkretisiert. Dazu gehören Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Dienstvorschriften, Dienstvereinbarungen, Erlasse des BMI und anderer  Dienststellen, Rundverfügungen und einiges mehr. Von besonderer Relevanz sind die THW-Mitwirkungsverordnung (THW-MitwV, 2014)  und die dazugehörigen Richtlinien, die THW-Mitwirkungsrichtlinie (THW-MitwRili, 2014) und die THW-Mitgestaltungsrichtlinie (2016).

Im Straßenverkehr

Ist das THW im Einsatz, so hat es die gleichen Sonderrechte (nach §35 StVO) wie andere Hilfeleistungsorganisationen (Feuerwehr, Rettungsdienst) oder die Polizei, "soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist".

Die Einsatzfahrzeuge des THW sind außerdem mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn ausgestattet. Sie werden eingeschaltet, wenn "höchste Eile geboten ist" (§38 StVO). Dann müssen alle anderen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn schaffen.